BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet vier Reisende am Wochenende – Erfolgreiche Fahndung …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen unterschiedlicher Flüge am vergangenen Wochenende (05.-06.11.2022).

Am Samstagmorgen stellten die Beamten einen türkischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 42-Jährige im Oktober dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht wurde. Im Januar 2021 wurde er rechtskräftig verurteilt.
Der in Lünen lebende Mann konnte seinen Flug in die Türkei jedoch antreten, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von knapp 1.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 178 Tagen abwenden konnte.

Kurz darauf wurde, ebenfalls im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei, ein 43-jähriger nigerianischer Staatsangehörige kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gegen den im Dezember 2019 Verurteilten ausgestellt hatte.
Die Geldstrafe in Höhe von 160 Euro konnte von dem in Essen lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 16 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.

Am Samstagnachmittag dann wurde ein 43-jähriger niederländischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kayseri/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Münster im September dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Sachbeschädigung gegen den im Januar dieses Jahres Verurteilten verfügt hatte.
Doch auch der in den Niederlanden lebende Mann konnte seine Reise fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von knapp 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 26 Tagen abwenden konnte.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen, welcher beabsichtigte, nach Kairo/Ägypten auszureisen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Im Mai dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Verurteilten erlassen.
Der in Essen lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Gesamthöhe von knapp 2.000 Euro ebenfalls vor Ort begleichen und seine Reise fortsetzen.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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