Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Düsseldorf (ots)
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Donnerstagmorgen (24.11.2022) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Niederländer fest. Der 24-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück gesucht. Diese hatte zwei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit der Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen den im Juli dieses Jahres Verurteilten erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen konnte der in den Niederlanden lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat er seinen Flug in die Türkei an.
Am Donnerstagabend dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen den 53-jährigen Griechen, welcher im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreiskontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei festgestellt wurde, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof (Bayern) vor. Im August dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen den im März dieses Jahres Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 800 Euro konnte jedoch auch der in Griechenland lebende Mann vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden. Anschließend setzte der Mann seine Reise fort.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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