Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Köln (ots)
Am 9. Januar kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof einen 56-jährigen Ukrainer. Da er zur Fahndung ausgeschrieben war, nahmen die Beamten den Mann vorerst fest.
Um 9:15 Uhr prüften Einsatzkräfte der Bundespolizei die Identität eines 56-jährigen Reisenden. Dabei offenbarte sich ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln zur Strafvollstreckung wegen Körperverletzung. Demnach stand eine 71-tägige Freiheitsstrafe im Raum, die der Ukrainer nur gegen Zahlung von 710 Euro abwenden konnte. Er hatte nicht ausreichend Barmittel bei sich, gab jedoch an, einen Teil des Betrages an einem Geldautomaten abheben zu können. Nach telefonischer Rücksprache mit seiner Partnerin versicherte diese, den Restbetrag zu begleichen. Die Streife begleitete den Mann zu einem Geldautomaten, an dem er das Geld abhob. Nachdem auch die Ehefrau des Festgenommenen die Differenz beglichen hatte, konnte er die Freiheitsstrafe abwenden und die Wache der Bundespolizei verlassen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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