Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kleve – Goch (ots)
Am Dienstagnachmittag, 17. Dezember 2024 kontrollierte die Bundespolizei einen 31-jährigen Italiener als Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Bundessautobahn 57 am Grenzübergang Goch-Autobahn. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Kleve mit einem Haftbefehl wegen Nichtzahlung eines Bußgeldbescheides gesucht wird. Hiernach musste der Gesucht noch eine Geldstrafe in Höhe von 180 EUR bezahlen oder eine sechstägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann konnte vor die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei bezahlen und durfte dann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-7-jaehrige-tara-r-aus-gaildorf-ottendorf-wer-kann-hinweise-geben/
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