Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kleve – Gronau (ots)
Am 24.08.2022 vollstreckte die Bundespolizei einen Haftbefehl bei einem 42-jährigen Letten in Gronau. Bei der Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde bekannt, dass durch die Staatsanwaltschaft Münster ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Das Amtsgericht Gronau verurteilte ihn im Jahr 2022 wegen Diebstahl in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Da der Verurteilte die Strafe nicht durch Zahlung der Geldstrafe abwenden konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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