Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund – Essen – Köln (ots)
Am Donnerstagmittag (25. Mai) nahmen zivil gekleidete Bundespolizisten in Essen zwei Jugendliche nach einer Diebstahlshandlung fest. Die zwei Jugendlichen hatten zuvor Kleidungsstücke in einem Modegeschäft entwendet.
Gegen 12:10 Uhr befanden sich Bundespolizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) im Dortmunder Hauptbahnhof, als ihnen zwei Jugendliche auffielen. Diese schauten sich augenscheinlich nach Passanten um, welche Taschen oder Rucksäcke mit sich führten.
Am Bahnsteig zu den Gleisen 11/16 beobachteten die Polizisten, wie sie sich beim Einstieg in den RE11 hinter eine Frau begaben und der 15-Jährige versuchte das Mobiltelefon aus der rechten Jackentasche zu entnehmen. Da die Betroffene dann jedoch Platz nahm, begaben sich die jungen Männer in einen anderen Waggon.
Nach Ankunft im Essener Hauptbahnhof liefen die 15- und 16-Jährigen in Richtung Innenstadt. Kurz darauf suchten sie ein Modegeschäft auf. Die Zivilfahnder beobachteten, wie der 16-Jährige Jacken in seine mitgeführte Einkaufstasche verstaute und anschließend den Laden verließ, ohne den Kassenbereich aufzusuchen.
Als die Bundespolizisten die jungen Männer aus Essen (16) und Köln (15) anhielten, entfernten diese soeben die Etiketten und Diebstahlssicherung der Kleidungsstücke. Daraufhin versuchten beide zu flüchten. Die Beamten stellten den 15-Jährigen nach wenigen Metern. Der 16-Jährige riss sich zunächst los, nachdem ein Polizist ihn am Arm ergriff, konnte dann jedoch nach einem Angriff und unter Gegenwehr zu Boden gebracht werden. Die algerischen Staatsangehörigen wurden mittels Handfesseln fixiert.
Durch das gewaltsame Entfernen der Diebstahlssicherung wurden die Jacken stark beschädigt. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 620 Euro. Die mitgeführte Tasche, welche präpariert war, wurde als Beweismittel sichergestellt. Zudem fertigten die Beamten Lichtbilder und nahmen die Fingerabdrücke der Jugendlichen.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen, besonders schweren Fall des Diebstahl und Sachbeschädigung ein.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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