Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Düsseldorf (ots)
Die Bundespolizei möchte erneut an die Waffenverbotszone am kommenden Wochenende (22. Bis 24. April) erinnern. Wer sich nicht an das Verbot hält muss mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder Zwangsgeld rechnen. Gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind von der Allgemeinverfügung erfasst.
Die Bundespolizei führt zum wiederholten Male eine Waffenverbotszone im Düsseldorfer Hauptbahnhof ein. Von Januar bis März 2022 konnten rund 70 Fälle verzeichnet werden, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt wurden. Meistens handelte es sich um Messer. Der Einsatz eines Messers kann schwere bis tödliche Folgen haben.
Am vergangenen Wochenende kam es zum Auffinden eines Schlagringes bei einem 16-Jährigen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5199780
Zudem wurden Reisende sowie Beamte der Bundespolizei von einem Mann mit einem Küchenmesser bedroht. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5199801
Diese Sachverhalte zeigen auf, dass der Einsatz der Waffenverbotszone richtig und wichtig ist. Die Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren.
Täglich nutzen 280.000 Reisende den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Er stellt einen Dreh- und Angelpunkt für Reisende und Besucher dar. Bei einem so großen Menschenaufkommen kommt es vermehrt zu Gewalt- und anderen Straftaten. Der Düsseldorfer Hauptbahnhof stellt für den Bereich der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf insbesondere am Wochenende einen Schwerpunkt dar. Ein Großteil der Gewaltstraftaten finden an Samstagen und Sonntagen, sowohl in den Abend- bis Nachtstunden als auch in den frühen Morgenstunden statt.
Die temporärere Waffenverbotszone findet am Wochenende (22. April bis 24. April), täglich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Folgetag, statt. Dazu wird die Bundespolizei verstärkt nach gefährlichen Gegenständen und Waffen kontrollieren. Für diesen Anlass hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Düsseldorfer Hauptbahnhof erlassen.
Laut Verfügung gilt für den genannten Zeitraum ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Dieser Bereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.
Für Medienvertreter befindet sich ein Presseteam der Bundespolizei am Samstagabend im Einsatzraum und kann bei Rückfragen unter der 0173/5678643 oder 0175/4338127 kontaktiert werden.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie ist auf der Internetseite der Bundespolizei www.bundespolizei.de sowie im Anhang dieser Pressemitteilung zu finden. Die Verfügung ist im Düsseldorfer Hauptbahnhof ausgehängt und durch Lautsprecherdurchsagen werden die Reisenden über die Maßnahmen informiert.
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Dajana Burmann
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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