BPOL NRW: Freundin angemacht – Bundespolizisten trennen Kontrahenten nach Schlägerei

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Bochum – Herne – Castrop-Rauxel (ots)

Am Sonntagmorgen (19. Juni) soll es am Hauptbahnhof Bochum nach einer vorherigen Auseinandersetzung zu einer Schlägerei gekommen sein. Bundespolizisten befragten die Beteiligten und ermittelten den Tathergang.

Gegen 3:30 Uhr alarmierten Reisende die Bundespolizei im Bochumer Hauptbahnhof, da es in der Nähe des Taxistandes zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei. Die Bundespolizisten trennten zunächst die Gruppe von fünf Männern und kontrollierten diese.

Die 22- und 23-Jährigen aus Herne gaben an, dass sie von den zwei Männern (23, 23) geschlagen worden seien. Zuvor sei es zu einem Streit gekommen.

Ein 30-jähriger Bochumer äußerte gegenüber den Beamten, dass er die Auseinandersetzung zwischen den vier Männern mitbekommen habe. Er bestätigte die Aussage der Herner, ergänzte jedoch, dass es zuvor zu körperlichen Handlungen der 23-jährigen Deutschen gegen die Männer aus Herne, sowie zu Beleidigungen gekommen sei.

Die jungen Männer aus Herne und Castrop-Rauxel dagegen gaben, dass die Herner die Freundin des 23-Jährigen aus Herne angesprochen haben sollen. Damit sei der Deutsche nicht einverstanden gewesen und habe geäußert, dass sie dies unterlassen sollen. Es soll zunächst ein immer lauter werdender Streit entstanden sein, der dann in einer Schlägerei endete. Der 23-jährige türkische Staatsbürger habe dann dem Herner eine Bierflasche gegen den Hinterkopf geworfen.

Ein verständigter Rettungswagen behandelte den 23-Jährigen aus Herne, da dieser über Kopfschmerzen klagte. Eine weitere medizinische Versorgung im Krankenhaus lehnte dieser jedoch ab.

Zudem sollen die 22- und 23-Jährigen die 21-jährige Freundin aus Castrop-Rauxel beleidigt und einer der Männer soll der Deutschen ins Gesicht geschlagen haben.

Die Durchführung eines Atemalkoholtests lehnten alle Beteiligten ab. Die Bundespolizisten leiteten Strafverfahren wegen gefährlicher und gemeinschaftlicher Körperverletzung, sowie wegen Beleidigung ein.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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