BPOL NRW: Jugendliche begrapscht – Bundespolizisten stellen Verdächtigen

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund – Kamen (ots)

Am Samstagabend (30. März) soll ein zunächst Unbekannter im Dortmunder Hauptbahnhof einer jungen Frau an Brust und Gesäß gefasst haben. Wenig später trafen Bundespolizisten auf den Mann.

Gegen 19:40 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund. Am Vorplatz wurden sie auf eine Minderjährige, welche lautstark weinte, und ihre Begleiterinnen aufmerksam. Auf Nachfrage gab die 16-Jährige an, dass sie vor wenigen Minuten sexuell belästigt worden sei. Sie habe zuvor die Toilettenanlage am Bahnhof aufgesucht. Am Drehkreuz habe ein Unbekannter sie von hinten umarmt, mit seinem Arm auf ihre Brüste gedrückt und mit der anderen Hand an ihren Po gefasst haben. Die Deutsche machte deutlich, dass sie dies nicht wolle. Daraufhin habe der Fremde gefragt, ob sie nicht mitkommen wolle. Ihr sei es gelungen, sich aus den Griffen zu befreien und die Sanitäranlagen aufzusuchen.

Als sie diese jedoch wieder verlassen wollte, habe der Beschuldigte oberhalb des Treppenaufgangs auf die Jugendliche gewartet. Auch hier habe sie mehrfach lautstark gerufen, dass der Mann sie in Ruhe lassen solle. Anschließend habe sie den Unbekannten passiert und ihre Begleiterinnen aufgesucht. Der Tatverdächtige sei ihr gefolgt, dann jedoch in Richtung Innenstadt geflüchtet.

Während des Gesprächs deutete die Kamenerin auf einen Mann, welcher die Straße am Dortmunder Hauptbahnhof überquerte. Die Einsatzkräfte brachten diesen zur Identitätsfeststellung zur Bundespolizeiwache. Der 30-Jährige gab seine Personalien preis. Während der Kontrolle machte der rumänische Staatsbürger einen verwirrten Eindruck auf die Beamten. Ein Atemalkoholtest ergab, dass dieser mit 0,5 Promille leicht alkoholisiert war.
Die Polizisten fertigten Lichtbilder von dem Dortmunder und nahmen dessen Fingerabdrücke. Zudem informierten sie die Erziehungsberechtigte der 16-Jährigen über den Sachverhalt.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ein.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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