BPOL NRW: Lebensgefährlich! Person fährt schlafend auf Güterwaggon mit – …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Lebensgefährlich! Person fährt schlafend auf Güterwaggon mit - Bundespolizei im Einsatz

Leverkusen (ots)

Heute Morgen rückte die Bundespolizei Köln nach Leverkusen-Morsbroich aus, um eine gemeldete Person auf einem Güterzug festzustellen. Vor Ort trafen sie auf den „blinden Passagier“, welcher schlafend auf dem Güterzug mitfuhr.

Gegen 06:55 Uhr ging die Meldung bei der Bundespolizei Köln ein, dass auf einem Güterzug von Unkel in Richtung Köln, eine Person aufgestiegen sei und mitfahre. Ein Bürger hatte den Vorgang beobachtet und den Hinweis gegeben. Mit Blaulicht und Martinshorn fuhren die Einsatzkräfte schließlich die freie Strecke bei Leverkusen-Morsbroich an, wo der betroffene Güterzug gestoppt wurde. Gleise wurden bereits während der Anfahrt gesperrt und der Strom geerdet.
Am Einsatzort eingetroffen, fanden die Beamten tatsächlich eine schlafende männliche Person an. Zwischen Containtertragwagen und Ladecontainer, mit einer Jacke zugedeckt, lag ein 25-jähriger Mann aus Pakistan und schlief. Durch die Beamten geweckt und angesprochen, gab er an, schon etwa eine Stunde dort zu liegen und in Richtung Heimat, Pakistan, fahren zu wollen.

Die Beamten verbrachten den 25-Jährigen aus dem Gefahrenbereich und klärten ihn über sein waghalsiges Handeln auf. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er sich unerlaubt in der Bundesrepublik aufhält. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenstrafe wegen unbefugten Betreten eines (Eisenbahn-)Fahrzeugs, sowie ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts.
Durch sein leichtsinniges Handeln und den dadurch notwendigen Polizeieinsatz, einschließlich der Streckensperrungen, kam es bei 21 Zügen zu insgesamt 843 Minuten Verspätungen.

Die Bundespolizei weist auf die Gefahren der Bahnanlagen hin. Erst letztes Jahr starben zwei Jugendliche in Troisdorf, weil sie auf einen Güterwaggon geklettert und von einem Stromüberschlag getroffen waren.

Hinweis: Halten Sie sich fern von Gleisen und Bahnanlagen. Nutzen Sie für Reisen ausschließlich Bahnhöfe und halten Sie sich auch hier an die Sicherheitshinweise! Klären Sie Ihre Kinder über die Gefahren von Gleisbereichen und Bahnanlagen auf. Entstandene Kosten können durch das Eisenbahnunternehmen geltend gemacht werden.
Informationsmaterial finden sie unter www.bundespolizei.de.

Rückfragen bitte an:

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Kathrin Stoff

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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