Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Recklinghausen – Rheine (ots)
Am Freitagabend (19. August) beleidigte ein Mann einen Bundespolizisten im Recklinghäuser Hauptbahnhof und sperrte sich anschließend gegen die Mitnahme zur Wache. Seine Frau war damit nicht einverstanden und versuchte ständig die Beamten davon abzubringen.
Gegen 18:30 Uhr befanden sich Bundespolizisten auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 des Hauptbahnhofs Recklinghausen, da es zuvor bereits zu überfüllten Zügen gekommen war. Ein älterer Reisender wollte in den Zug einsteigen, wurde jedoch von einem Bundespolizisten darauf hingewiesen, dass der Zug bereits überfüllt sei und bat diesen nicht mehr einzusteigen. Ein 41-Jähriger wurde auf die Situation aufmerksam und ging den Beamten sofort forsch an. Zeitgleich bestieg der Reisende trotz zuvor erteilten Verbots den Zug. Im weiteren Verlauf beleidigte der Deutsche den Bundespolizisten als „Nazi“.
Die Beamten stellten die Identität des Mannes aus Rheine fest, als seine 25-jährige Ehefrau die polizeiliche Maßnahme mehrfach störte. Daraufhin wurde der 41-Jährige aufgefordert, die Einsatzkräfte zur Bundespolizeiwache zu begleiten. Die Deutsche unterbrach die Beamten lautstark und folgte ihnen, trotz Aufforderung dies zu unterlassen.
Währenddessen sperrte sich der Mann gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen der Beamten zu lösen. Daraufhin brachten die Einsatzkräfte den Beschuldigten zu Boden und fixierten ihn mit Handfesseln. Dabei beleidigte er die Polizisten erneut.
Die 25-Jährige versuchte immer wieder auf die Beamten einzuwirken, dies konnte jedoch unterbunden werden. Zeitgleich schrie sie fortwährend lautstark und beleidigte die Beamten ebenfalls. Während sie in den Räumlichkeiten der Bundespolizei wartete, schlug und trat sie ununterbrochen gegen eine Scheibe. Als sie diese mit einem Gegenstand beschädigen wollte, hinderten die Beamten sie daran.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der 41-Jährige mit 1,4 Promille alkoholisiert war. Mit Hilfe von BodyCams konnten die Handlungen aufgezeichnet werden.
Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung gegen den Mann, sowie ein Verfahren wegen Beleidigung gegen seine Frau ein.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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