Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Flughafen Köln/Bonn (ots)
Im Jahr 2020 wurde ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger durch das Amtsgericht Warstein wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.
Zwei Jahre später folgte eine weitere Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.
Dass der Verurteilte die erste Geldstrafe nur zum Teil und die zweite überhaupt gar nicht beglich, wurde ihm am Abend des 5. Juni 2023 am Flughafen Köln/Bonn zum Verhängnis:
Als der 37-Jährige nach seiner Ankunft mit dem Flugzeug aus Sarajewo gegen 21:30 Uhr zur Einreisekontrolle vorstellig wurde, kontrollierten ihn Beamte der Bundespolizei und führten unter anderem einen Fahndungsabgleich durch, der zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Arnsberg aufgrund der nicht bezahlten Geldstrafen zutage brachte.
Insgesamt 920,- Euro Geldstrafe und 186,50 Euro Verfahrenskosten galt es zu entrichten.
Die Summe konnte der Gesuchte jedoch nicht auftreiben, weshalb er durch Kräfte der Bundespolizei dem Polizeigewahrsamsdienst zugeführt wurde.
Ihn erwartet nun eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 61 Tagen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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