Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Flughafen Köln/Bonn (ots)
Am Dienstagmorgen, den 8. November 2022, gegen 9:00 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Köln/Bonn einen Reisenden fest.
Der 43-Jährige war auf dem Weg nach Split, als Bundespolizisten im Rahmen der Ausreisekontrolle einen Fahndungsabgleich durchführten – und fündig wurden:
Der deutsche Staatsangehörige wurde durch die Staatsanwaltschaft München I gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht!
Das Amtsgericht München hatte ihn bereits am 18. Mai 2020 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.170 Euro verurteilt.
Am 25. Februar 2021 folgte – ebenfalls durch das Amtsgericht München- eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro wegen Begünstigung, nachdem der Mann zwei durch eine weitere Person entwendete Fahrräder auf seinem Balkon zwecks Sicherung des Besitzes versteckt hatte.
Da er beide Geldstrafen bisher nicht beglichen hatte, drohte ihm nun eine Ersatzfreiheitsstrafe über insgesamt 69 Tage, die er nur durch sofortige Zahlung der Geldstrafen hätte abwenden können.
Dies drohte jedoch zu scheitern, nachdem der Gesuchte anstatt der insgesamt 2070 Euro lediglich 2067,78 Euro aufbringen konnte.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde jedoch auf die Ersatzfreiheitsstrafe verzichtet, sodass er nach Zahlung des Geldbetrages trotz fehlender 2,22 Euro auf freien Fuß gesetzt wurde und die Dienststelle verlassen konnte.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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