BPOL NRW: Nach Einreise auf direktem Weg in die Justizvollzugsanstalt – Bundespolizei …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Barcelona/Spanien wurde am Donnerstagmorgen (21.03.2024) ein Spanier durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 47-Jährigen gleich dreifach per Haftbefehl gefahndet wurde. Der erste Haftbefehl wurde im April 2022 von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen versuchten Betruges erlassen, der zweite im Dezember 2022 von der Staatsanwaltschaft Essen wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen und der dritte im November 2023 von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 4.020 Euro konnte durch den in Essen lebenden Mann nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 188 Tagen nicht abgewendet werden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.

Am Donnerstagnachmittag dann stellten die Bundespolizeibeamten einen Kosovaren fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Pristina/Kosovo befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 36-Jährige von der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht wurde. Diese hatte bereits im November 2014 einen Haftbefehl wegen räuberischer Erpressung gegen den zu zwei Jahren Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde auch der im Kosovo lebende Mann an die Justizbehörden überstellt.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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