BPOL NRW: Rucksack im Hauptbahnhof löst Entschärfer-Einsatz aus – Bundespolizei …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund – Maisach (ots)

Am heutigen Samstag (22. Juni) sorgte ein zurückgelassener Rucksack für die temporäre Sperrung eines Teiles des Hauptbahnhofs Dortmund. Nachdem der Entschärfungsdienst der Bundespolizei Entwarnung gab, wurde dieser nach gut einer Stunde wieder freigegeben.

Gegen 14:45 Uhr informierte ein Mitarbeiter eines Drogeriemarktes im Hauptbahnhof Dortmund die Bundespolizei über einen herrenlosen Gegenstand. Der Rucksack befinde sich in einem Regal und könne keinem Kunden zugeordnet werden. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten nach vorsichtiger Inaugenscheinnahme kein Namensschild oder sonstige Hinweise auf den Eigentümer erlangen. Da das Gepäckstück auch keineswegs eingesehen und als unbedenklich eingestuft werden konnte, wurden die Entschärfer der Bundespolizei angefordert. Der Vorplatz des Hauptbahnhofs, sowie die Haupthalle wurden gesperrt.

Nachdem diese eintrafen, wurden die Gleise 1 bis 7 ebenfalls gesperrt. Die Spezialisten überprüften den schwarzen Rucksack mit ihrem technischen Equipment. Erst als feststand, dass von dem Gegenstand keine Gefahr ausgeht, wurde dieser geöffnet. Darin befanden sich lediglich Kleidungsstücke.

Im Rahmen einer Videoauswertung konnten die Beamten einen Tatverdächtigen feststellen, welcher durch Einsatzkräfte im Haltepunkt Signal Iduna Park gestellt wurde. Der 22-Jährige gab gegenüber den Uniformierten an, dass er im Hauptbahnhof kein freies Schließfach gefunden habe, weshalb der Deutsche seinen Rucksack dann in dem Regal versteckt habe.
Der junge Mann aus Maisach (Bayern) muss nun mit Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie einem Gebührenbescheid der Bundespolizei rechnen.

Die Bundespolizei konnte die veranlasste Sperrung am und im Hauptbahnhof Dortmund um 15:55 Uhr wieder freigeben. Durch den zurückgelassenen Rucksack und den erforderlichen Einsatz des Entschärfungsdienstes kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr.

Die Bundespolizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang, dass aufgefundene und zurückgelassene Gepäckstücke in den meisten Fällen polizeiliche Maßnahmen mit sich bringen. Je nach Beschaffenheit des Gegenstandes und der allgemeinen Sicherheitslage können das Absperren von Bahnsteigen, das Räumen von Zügen oder sogar eines ganzen Bahnhofes die Folge sein. Um derartige Einschränkungen für den Bahnverkehr und dessen Nutzende möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten, werden Reisende gebeten, ihr Gepäck stets im Auge zu behalten. Sollten Bahnreisenden irgendwelche Gegenstände oder Situationen in Bahnhöfen merkwürdig und gefährlich erscheinen, bittet die Bundespolizei darum, sofort informiert zu werden. Die Bundespolizei trifft in der Folge gefahrenabwehrende Maßnahmen.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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