BPOL NRW: Unbefugter Aufenthalt in den Gleisen – Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Bochum (ots)

Am gestrigen Nachmittag (26. August) betrat ein Mann im Hauptbahnhof Bochum unbefugt den Gleisbereich. Mitarbeiter der Deutschen Bahn stellten den Betroffenen und zogen die Bundespolizei hinzu. Diese warnt in dem Zusammenhang vor den Gefahren, welche sich auf den Bahnanlagen verbergen.

Gegen 15:05 Uhr setzten Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei in Bochum darüber in Kenntnis, dass ein Mann soeben mehrfach am Bahnsteig zu Gleis 5 in den Gleisbereich gestiegen sei. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte einen 39-Jährigen sowie eine Streife der Deutschen Bahn Sicherheit an. Zuvor soll der deutsche Staatsbürger mehrfach in den Gefahrenbereich gestiegen sein, um Pfandflaschen aufzusammeln. Die Beamten wiesen den Bochumer auf sein Fehlverhalten hin. Eine Überwachungskamera zeichnete das ordnungswidrige Verhalten auf.
Während der Personenkontrolle ermittelten die Bundespolizisten zudem, dass die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Sachbeschädigung nach dem Aufenthaltsort den Deutschen suchen ließ.

Nachdem die Polizeibeamten den Betroffenen über die bestehenden Gefahren des Bahnbetriebs hingewiesen hatten, wurde er entlassen. Die Bundespolizisten leiteten gegen den 39-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen hin.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.

Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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