Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Düsseldorf (ots)
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Dienstag (29.08.2023).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Dienstagvormittag einen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher aus Dublin/Irland einreiste. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 52-Jährige seit Mai dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Subventionsbetruges per Haftbefehl gesucht wurde. Im Juli des vergangenen Jahres wurde der in Irland lebende Mann rechtskräftig verurteilt.
Seine Reise konnte er jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Höhe von 915 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 61 Tagen abwenden konnte.
Kurze Zeit später wurde eine 25-jährige ukrainische Staatsangehörige zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen die im Mai dieses Jahres Verurteilte erlassen hatte.
Die in Herten lebende Frau konnte die ihr auferlegte Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden. Im Anschluss führte sie ihre Reise fort.
Dienstagnachmittag dann wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung gegen den im November 2021 Verurteilten erlassen hatte.
Die Geldstrafe in Höhe von 780 Euro konnte von dem in Gelsenkirchen lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei ebenfalls beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 26 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte auch dieser Reisende seinen Weg fort.
Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei eine Stunde später einen afghanischen Staatsangehörigen, welche sich auf der Einreise eines Fluges aus Doha/Katar befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 25-Jährige per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Würzburg gesucht wurde. Einen Monat zuvor wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges gegen den bereits im August 2020 Verurteilten erlassen.
Auch der in Würzburg lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafen in Höhe von 680 Euro vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 17 Tagen abwenden.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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