Steinebrück / BAB 60 (ots)
Im Rahmen der temporär eingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei Trier am Mittwochabend einem 57-jährigen am Grenzübergang Steinebrück (BAB 60) die Einreise ins Bundesgebiet verweigert.
Der Mann legte bei der Kontrolle italienische Personaldokumente vor. Bei einer näheren Inaugenscheinnahme stellten die Beamten fest, dass es sich um Totalfälschungen handelte. Im weiteren Verlauf gab er an, kosovarischer Staatsbürger zu sein und händigte einen französischen Flüchtlingspass aus.
Eine Personalienüberprüfung ergab, dass er mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte ihn das Amtsgericht Laufen im August 2023 zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt.
Zudem liegt gegen ihn ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bis Dezember 2026 vor.
Die geforderte Geldstrafe entrichtete ein Bekannter für ihn bei der Bundespolizei Kleve.
Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz wurden eingeleitet. Anschließend wurde der 57-Jährige nach Belgien zurückgewiesen. Das Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde um drei Jahre verlängert.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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