Forst (ots)
Die Bundespolizei deckte in Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung von Freitag bis Montag die unerlaubte Einreise von 98 Personen in Südbrandenburg auf, darunter vier Schleusungen. Drei mutmaßliche Schleuser nahmen die Einsatzkräfte vorläufig fest. Einer der Schleuser führte eine geladen Soft Air Pistole mit.
Bundespolizistinnen und – polizisten stellten am vergangenen Wochenende in mehreren Fällen unerlaubt eingereiste Personen unterschiedlichster Nationalitäten fest. Dabei handelte es sich vorrangig um syrische, afghanische und jemenitische Staatsangehörige. Keine der Personen verfügte über aufenthaltslegitimierende Dokumente.
Am Freitagnachmittag kontrollierte in Schenkendöbern eine Streife der Bundeszollverwaltung nach einem Bürgerhinweis die Insassen eines PKW mit Münchener Kennzeichen. Weder der 26-jährige Fahrer noch der 27-jährige Beifahrer, beides afghanische Staatsangehörige, verfügten über gültige Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet. Im Fond saßen drei weitere Afghanen im Alter von 25 bis 23 Jahren von denen zwei ihre Reisepässe mitführten. Der Dritte zeigte lediglich eine herausgetrennte Seite seines Reisepasses vor. Dokumente für den legalen Aufenthalt oder die legale Einreise konnten die drei nicht vorlegen.
In einem weiteren Fall am Samstagmittag überprüften die Beamtinnen und Beamten einen in Polen zugelassenen PKW in der Einreisekontrolle auf der Autobahn 15. Neben dem 20-jährigen ukrainischen Fahrer befanden sich drei weitere ukrainische Staatsangehörige im Alter von neun, 29 sowie 33 Jahren im Fahrzeug. Alle Insassen wiesen sich zwar mit ihren Reisepässen aus, konnten jedoch keine aufenthaltslegitimierende Dokumente vorweisen. Bei der Durchsuchung des PKW stellten die Einsatzkräfte unter dem Fahrersitz eine zugriffsbereite geladene Softairpistole sicher.
Gegen die mutmaßlichen Geschleusten ermitteln die Beamtinnen und Beamten wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise. Gegen die drei mutmaßlichen Schleuser leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein.
Im ersten Fall leitete die Bundespolizei drei afghanische Staatsangehörige nach der Äußerung von Schutzersuchen zur Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter. Die beiden Abholer entließen die Einsatzkräfte nach Abschluss der Maßnahmen aus dem Gewahrsam.
Im zweiten Fall wies die Bundespolizei die vier ukrainischen Staatsangehörigen nach Polen zurück.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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