Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Frankfurt/Main (ots)
Am Mittwoch, den 15.11.2023 reiste ein 48-jähriger Deutscher von Bangkok/Thailand über Amman/Jordanien nach Frankfurt am Main. Zuvor hatten ihm die thailändischen Behörden die Einreise aufgrund eines polizeilichen Warnhinweises des Bundeskriminalamtes über Interpol verweigert.
Bei dem Mann handelt es sich um einen vorbestraften Sexualstraftäter, der durch das Landgericht Mannheim wegen schweren Missbrauchs von Kindern im November 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde. Die Entlassung aus der Haft erfolgte erst im Oktober 2023. Die Missbrauchstaten beging der Deutsche in Asien.
Die Stadt Mannheim hatte daraufhin verfügt, dass der Reisepass des Mannes sichergestellt werden soll, sodass eine Ausreise nicht mehr möglich ist. Bundespolizisten stellten den Reisepass bei der Einreise am Flughafen Frankfurt am Main sicher. Eine erneute Ausreise, insbesondere nach Asien, ist damit für den Mann nicht mehr möglich. Zudem beschränkte die Stadt Mannheim den Geltungsbereich des Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
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