Bundespolizeidirektion Hannover
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Braunschweig / Hannover / Wolfsburg / Hildesheim (ots)
Am Sonntag, den 19. März 2023, findet die Fußballspielbegegnung zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 um 13:30 Uhr in Braunschweig statt.
Die Bundespolizei trifft eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen, auf Bahnhöfen und auf festgelegten Bahnstrecken erlassen.
Der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinverfügung umfasst den 19. März 2023 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr.
Der Geltungsbereich umfasst alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen (ausgenommen sind IC-, ICE – Zugverbindungen) auf den nachfolgend genannten DB Streckenverbindungen in beiden Fahrtrichtungen:
Strecken 1730/1750
- Hbf. Hannover - Hbf. Braunschweig
Strecken 1772/1732
- Hbf. Hannover - Hbf. Hildesheim - Hbf. Braunschweig
Strecke 1956
- Hbf. Wolfsburg - Hbf. Braunschweig
Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung im o.a. Zeitraum die Fahrstrecken der anlässlich dieser Spielbegegnung eingesetzten zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe und Haltepunkte an den o.a. Streckenführungen.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen/Bahnhöfen einschließlich der Haltepunkte aufhalten.
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender in Betracht.
Die Bundespolizei bittet alle Reisenden, sich auf die dargestellten Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
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30163 Hannover
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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