Bundespolizeidirektion Hannover
Hamburg (ots)
Am zweiten Adventswochenende haben Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Polizei Hamburg Kontrollen am Hamburger Hauptbahnhof durchgeführt. Die beiden Sicherheitspartner ziehen Bilanz.
Für das vergangene Wochenende hatte die Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Hamburg in der Nacht von Freitag auf Samstag und vom Samstag auf Sonntag eine temporäre Allgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung beinhaltete ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Personen, die sich im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs aufhielten, mussten damit rechnen, hinsichtlich des Waffenverbots kontrolliert zu werden.
Trotz eines leichten Rückganges der Gewaltdelikte befinden sich diese weiterhin auf einem hohen Niveau. Steigerungsraten hat die Bundespolizei jedoch bei dem Einsatz von gefährlichen Gegenständen bei Streitigkeiten zu verzeichnen. Insbesondere in den vergangenen Wochen wurden zahlreiche Sachverhalte festgestellt, bei denen Personen verbotene Gegenstände oder Messer mitgeführt haben. Bei den Messern handelt es sich oftmals auch um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz. Springmesser und Einhandmesser sind grundsätzlich verboten. Mehrheitlich stellt die Bundespolizei Waffen aller Art und gefährliche Gegenstände an den Wochenenden, insbesondere zur Abend – und Nachtzeit, fest.
Meistens sind es Männer in der Altersgruppe zwischen 15 und 35 Jahren, die sich bewaffnen. Viele dieser Personen nutzen den Hauptbahnhof als Treffpunkt oder zur Weiterfahrt in Vergnügungsbereiche. Insbesondere unter Alkoholeinfluss entwickeln sich dabei immer wieder Streitigkeiten, bei denen es zu Körperverletzungsdelikten, teils unter dem Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen kommt.
Durch die temporär eingerichtete Waffenverbotszone hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein klares Zeichen mit präventivem Charakter gesetzt. Der Entwicklung von Gewaltdelikten wurde entgegengewirkt und mit Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führten, das präventive Gespräch gesucht.
Für die temporäre Waffenverbotszone waren rund 50 zusätzliche Einsatzkräfte, unter ihnen Beamte Bundesbereitschaftspolizei Ratzeburg, im Einsatz. Diese führten 330 Identitätsfeststellungen durch. Gegen die Allgemeinverfügung haben dieses Mal deutlich weniger Menschen verstoßen, als noch im Februar dieses Jahres. Thomas Gerbert, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover, ist über den Rückgang des Mitführens von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sehr erfreut. Ein Schlagring, 3 Einhandmesser, 1 Taschenmesser, 1 Butterflymesser, 2 Küchenmesser, 2 Pfeffersprays wurden aufgefunden. Weiterhin wurden außerhalb der Allgemeinverfügung 6 Verstöße gegen das Betäubungsmittelegesetz festgestellt. Drei Ingewahrsamnahmen von Jugendlichen wurden in der Nachtzeit durchgeführt. Zudem wurde ein unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet sowie 24 Aufenthaltsermittlungen festgestellt.
Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, zur Waffenverbotszone:
„Wir haben nach der Corona-Pandemie einen erheblichen Anstieg an Auseinandersetzungen mit Waffen, insbesondere Messern, in den norddeutschen Großstadtbahnhöfen zu verzeichnen. Die zeitlich befristeten Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen Hamburg, Bremen und Hannover sollen als weiteres Mittel mit dazu beitragen, die Lage in den Hauptbahnhöfen zu beruhigen“.
Die Polizei Hamburg hat die Kontrollen der Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich rund um den Hauptbahnhof an beiden Tagen ergänzt.
Der Einsatz diente der Erhöhung der Sicherheit im und rund um den Hauptbahnhof, vor dem Hintergrund steigender Kriminalitätszahlen im Innenstadtbereich aber auch der gezielten Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten.
Die Einsatzkräfte der Polizei Hamburg haben an den beiden Tagen rund 60 Personen überprüft, zwei Dutzend Platzverweise oder Aufenthaltsverbote ausgesprochen und knapp 20 Strafanzeigen gefertigt, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsgesetz.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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