Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Reitzenhain (ots)
Vom 11. November bis 17. November 2023 wurden bei Kontrollen am Grenzübergang Reitzenhain 14 Haftbefehle vollstreckt. Für drei Personen endete die Reise in der JVA.
Bei der Kontrolle eines 64jährigen rumänischen Staatsangehörigen stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kempten fest. Er war vom Amtsgericht Kaufbeuren wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.373,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verurteilt worden.
Bei einem 29jährigen moldawischen Staatsangehörigen wurden gleich drei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung in Höhe von insgesamt 5.304,97 Euro Geldstrafe oder 131 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe festgestellt. So lag gegen ihn eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, von der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Ausschreibung wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Feucht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Vom Amtsgericht Weiden wegen Urkundenfälschung war ein 38jähriger Bulgare zu 3.082,50 Euro oder 150 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Da alle drei Personen die offenen Geldstrafen nicht zahlen konnten, wurden sie in die JVA eingeliefert.
Bei einem 16jährigen ungarischen Staatsangehörigen wurde ein Sitzungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz festgestellt. Er war zu seiner Hauptverhandlung wegen Verdacht des Diebstahls Ende Oktober 2023 nicht erschienen. Er wurde der sachbearbeitenden Dienststelle, dem Polizeirevier Marienberg, zur Haftrichtervorführung übergeben.
Durch Zahlung der offenen Geldstrafen konnte sieben Personen ihre Reise fortsetzen.
Wegen Steuerhinterziehung war ein 33jähriger rumänischer Staatsangehöriger vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe von 381 Euro verurteilt worden.
Gegen einen 29jährigen bulgarischen Staatsangehörigen lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Weiden vor. Er war wegen Vergehens gegen das Pflichtversicherungsausländergesetz zu einer Geldstrafe von 1.462,50 Euro verurteilt worden.
Ein 55jähriger ukrainischer Staatsangehöriger konnte seine offene Geldstrafe in Höhe von 1.677,50 Euro ebenfalls vor Ort bezahlen. Er war wegen Fälschung beweiserheblicher Daten vom Amtsgericht Amberg verurteilt worden.
Zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Chemnitz lagen gegen einen 31jährigen bulgarischen Staatsangehörigen vor. Wegen Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er noch eine offene Geldstrafe von insgesamt 2.910,75 Euro zu begleichen.
Ein 42jähriger Bulgare hatte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Würzburg. Wegen Körperverletzung musste er noch 382,50 Euro bezahlen.
313,50 Euro musste ein 41jähriger Deutscher noch begleichen. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war er vom Amtsgericht Mainz verurteilt worden.
Seine offene Geldstrafe in Höhe von 842,50 Euro konnte auch ein 54jähriger polnischer Staatsangehöriger vor Ort begleichen. Diese Strafe hatte das Amtsgericht Düsseldorf gegen ihn wegen Diebstahls erlassen.
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