Bundespolizeiinspektion Erfurt
Erfurt, Erfurt Hauptbahnhof (ots)
Am Donnerstagnachmittag wurde eine männliche Person im Erfurter Hauptbahnhof überprüft. Im Rahmen der Kontrolle und dem Abgleich mit dem nationalen und internationalen Fahndungsbestand wurde ersichtlich, dass gegen den 49-jährigen Polen gleich zwei Haftbefehle vorlagen.
Der Mann wurde daraufhin vor Ort festgenommen und zur Dienststelle verbracht.
Zum einen hatte die Staatsanwaltschaft Hannover einen Vollstreckungsbefehl gegen den Polen erlassen, da er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist, ohne die Strafe zu zahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe anzutreten.
Zum anderen bestand ein internationaler Haftbefehl, ausgestellt durch die polnische Justiz, da dem Mann Eigentumsdelikte vorgeworfen werden.
Die Geldstrafe, verhangen durch die niedersächsische Justiz, brachte der Polizeipflichtige auf. Auf freien Fuß konnte er jedoch nicht gesetzt werden, da über die zweite Haftsache richterlich entschieden werden musste. Zu diesem Zwecke erfolgte am heutigen Tag die Vorführung bei Gericht. Das Ersuchen der polnischen Behörden wurde zum Anlass genommen die Haft aufrechtzuerhalten, sodass eine Auslieferung an sein Heimatland in die Wege geleitet werden kann. Bis dahin verbleibt die Person in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter.
(KT)
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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