Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart vollstreckte am Donnerstag, den 09.03.2023 zwei voneinander unabhängige Haftbefehle wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und stellte zudem am Freitagmorgen (10.03.2023) eine weitere Straftat in diesem Zusammenhang bei der Luftsicherheitskontrolle fest.
Am Donnerstagmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei bei der Einreise aus Istanbul eine 41-jährige deutsche Passagierin und stellten hierbei fest, dass gegen diese ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Vergehens nach §29 Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die Dame war zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Nach Eröffnung des Haftbefehls und Begleitung in die Diensträume kontaktierte sie ihren Abholer
und bat ihn um finanzielle Unterstützung. Dieser bezahlte für seine
festgenommene Familienangehörige die Geldstrafe und konnte somit eine
Gefängnisstrafe für diese abwenden.
Kurze Zeit darauf wurde ein 47-jähriger türkischer Passagier ebenfalls nach Ankunft aus Istanbul bei der Grenzkontrolle aufgrund einer Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Heilbronn verhaftet. Der ebenfalls wegen Vergehens nach §29 BtMG Verurteilte galt als flüchtig und hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 214 Tagen aus der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zu verbüßen. Bei einer zusätzlichen Kontrolle durch den Zoll am Flughafen Stuttgart wurden im Gepäck des Verhafteten Cannabissamen sichergestellt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG wurde eingeleitet. Nach Abschluss aller zollrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen lieferte die
Bundespolizei den Festgenommenen am Abend in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart ein.
Am Freitagmorgen durchlief dann ein 33-jähriger tunesischer Fluggast die Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Stuttgart und hielt in seinem Socken 1,17 Gramm Marihuana versteckt. Das wegen Verstoßes gegen das BtMG durch die Bundespolizei eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde zusammen mit dem sichergestellten Marihuana an den zuständigen Zoll übergeben.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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