Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konstanz (ots)
Nachdem ein slowakischer Staatsangehöriger seine Freizügigkeitsrechte verloren hatte, verstieß er mehrfach gegen das bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Zwei Amtsgerichte verurteilten ihn deshalb zu Geldstrafen, die er bisher schuldig blieb. Bundespolizisten nahmen den Gesuchten nunmehr fest.
In der Nacht von Sonntag auf Montag (18. September 2023) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen mehrfach gesuchten slowakischen Staatsangehörigen am Bahnhof in Konstanz. Die Staatsanwaltschaften Magdeburg und Dresden suchten den 39-Jährigen wegen unerlaubter Einreise und des Verstoßes gegen ein bestehendes Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Ursprung war eine durch die Ausländerbehörde Hamburg erlassene Verfügung aus 2019, in der dem EU-Bürger das Recht auf die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland aberkannt wurde. In weiterer Folge war ein auf fünf Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland ausgesprochen worden. Diesem hatte sich der Gesuchte widersetzt, weshalb ihn das Amtsgericht Magdeburg im Januar 2021 zu einer Geldstrafe verurteilte. Rund ein Jahr später kam ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Pirna wegen unerlaubter Einreise hinzu. Weil der Verurteilte bislang unbekannten Aufenthalts war und sich dadurch der Vollstreckung entzog, erließen die Staatsanwaltschaften Magdeburg und Dresden Haftbefehle.
Zahlungsfähig war der mehrfach Gesuchte nicht, ersatzweise trat er noch in der Nacht eine insgesamt 150-tägige Haftstrafe an. Über die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wird die Ausländerbehörde der Stadt Konstanz entscheiden.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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