Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konstanz / Singen / Friedrichshafen (ots)
Am späten Freitagabend (23. Dezember 2022) kontrollierten Beamte der Bundespolizei Konstanz am Stadtbahnhof in Friedrichshafen einen 51-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen Computerbetrugs gesucht. Der Mann wurde vom Amtsgericht Tettnang zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und wird diese nun in einem Gefängnis absitzen.
Wenige Stunden später ging der Bundespolizei am Samstag in den frühen Morgenstunden (24. Dezember 2022) ein 21-jähriger algerischer Staatsangehöriger am Bahnhof Konstanz ins Netz, nachdem er mit dem Zug aus der Schweiz einreiste. Bei der Überprüfung des Mannes kamen zwei offene Haftbefehle zum Vorschein. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt suchte nach ihm, nachdem er vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Diebstahls verurteilt wurde. Da er zudem wegen eines weiteren Diebstahldeliktes mittels eines Untersuchungshaftbefehls gesucht wurde, wird er mindestens die nächsten 110 Tage im Gefängnis verbleiben.
Auch am Bahnhof Singen konnte am frühen Samstagmorgen (24. Dezember 2022) ein weiterer gesuchter Straftäter festgenommen werden. Der 29-jährige somalische Staatsangehörige reiste mit dem Zug aus der Schweiz nach Singen. Bei der Überprüfung kam ein offener Strafbefehl zum Vorschein. Das Amtsgericht Singen hatte ihn wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt, da er die geforderte Strafe jedoch nicht bezahlte, wird auch er die nächsten 40 Tage in einem Gefängnis verbringen.
Für einen 46-jährigen italienischen Staatsangehörigen endete der Heiligabend ebenfalls im Gefängnis. Bei ihm wurde bei der Kontrolle am Grenzübergang Konstanz -Autobahn ein offener Strafbefehl vom Amtsgericht Konstanz wegen Trunkenheit im Verkehr festgestellt. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wird er nun ersatzweise seine Strafe für 119 Tage im Gefängnis absitzen.
Eine weitere Festnahme ereignete sich am späten Sonntagabend (25. Dezember 2022) im Bahnhof Konstanz. Beamte der Bundespolizei Konstanz kontrollierten eine 68-jährige deutsche Staatsangehörige. Nach ihr suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, nachdem sie vom Amtsgericht Nürtingen wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt wurde. Da die Frau die geforderte Geldstrafe ebenfalls nicht bezahlen konnte, verbringt sie ersatzweise 195 Tage in Haft.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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