Bundespolizeiinspektion Konstanz
Singen (ots)
Beamten des Bundespolizeireviers Singen ging gestern Nacht ein gesuchter Straftäter ins Netz. Weil der Mann zudem Betäubungsmittel mit sich führte, muss er sich nun einem neuen Strafverfahren stellen.
Am heutigen Freitag (15. September 2023) um kurz nach Mitternacht kontrollierten Bundespolizisten einen 45-Jährigen am Busbahnhof auf Höhe des Bahnhofs Singen. Die Personalienüberprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz aus Februar 2019. Vorausgegangen war ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Singen, in dem der deutsche Staatsangehörige wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden war. Weil der mittlerweile in der Schweiz wohnhafte Mann die Gefängnisstrafe bisher nicht angetreten hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl.
Zudem führte der Gesuchte zum Zeitpunkt der Kontrolle eine geringe Menge Betäubungsmittel mit sich, welche die Beamten noch vor Ort an die zuständige Bundeszollverwaltung übergaben.
Noch in der Nacht trat der Verurteilte seine Haftstrafe in der JVA Konstanz an. Rechnen muss er zudem mit einem neuen Strafverfahren.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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