BPOLI-KN: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle in wenigen Stunden

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Bundespolizeiinspektion Konstanz

Bietingen / Friedrichshafen (ots)

Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben innerhalb weniger Stunden drei offene Haftbefehle vollstreckt. Zwei der Gesuchten konnten ihre offene Geldstrafe nicht bezahlen und traten eine ersatzweise Gefängnisstrafe an. Ein weiterer Gesuchter wendete seine Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafe ab.

Am Donnerstagabend (11. Juli 2024) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH) einen ukrainischen Staatsangehörigen als Beifahrer eines Fahrzeugs kontrolliert. Gegen den 22-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor. Das Amtsgericht Traunstein hatte zuvor im April 2023 einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen erlassen. Der Mann konnte den bisher schuldig gebliebenen Betrag vor Ort nicht begleichen, die Bundespolizisten brachten ihn deshalb zum Antritt der 70-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Kurze Zeit später kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine ukrainische Staatsangehörige am selben Grenzübergang bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen die 64-Jährige lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor. Das Amtsgericht Mühldorf a. Inn hatte sie zuvor im Oktober 2022 rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt. Einen Teil der offenen Strafe bezahlte die Gesuchte bereits vor einigen Wochen. Die noch offene Reststrafe konnte die Frau vor Ort allerdings nicht bezahlen. Auch sie trat ersatzweise eine Haftstrafe an und wurde für die Dauer von noch 13 Tagen in die in die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd gebracht.

Am späten Abend desselben Tages kontrollierte eine Streife des Bundespolizeireviers Friedrichshafen einen polnischen Staatsangehörigen am Bahnhof Friedrichshafen Stadt. Gegen den 42-Jährigen lag ein kaum vier Wochen alter Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor. Das Amtsgericht Tettnang hatte im Februar dieses Jahres einen Strafbefehl wegen Diebstahls gegen den Gesuchten erlassen. Darin war er rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 420 Euro verurteilt worden. Die offene Geldstrafe beglich er vor Ort und entging so einer ihm drohenden Ersatzfreiheitsstrafe.

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Enrico Kuhn
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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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