Bundespolizeiinspektion Konstanz
Allensbach (ots)
Triebfahrzeugführer haben auf der Bahnstrecke zwischen Singen und Konstanz am Haltepunkt Allensbach in jüngster Vergangenheit vermehrt Verkehrsteilnehmer – zumeist Fahrradfahrer – beobachtet, welche bei der Annäherung des Zuges an den geschlossenen Bahnübergängen noch die Halbschranken umfuhren.
Die Bundespolizei weist an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die von herannahenden Zügen ausgehenden Gefahren hin: Regionalzüge verkehren in diesem Streckenabschnitt mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 km/h. Die Bahnübergänge werden von Kontakten an den Gleisen automatisch geschlossen, der Zug benötigt im Anschluss nur noch wenige Sekunden bis zum Erreichen des Bahnübergangs. Züge nähern sich nahezu lautlos, haben lange Bremswege und können nicht ausweichen. Ein Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich!
Auch der Gesetzgeber hat die erheblichen Gefahren erkannt und bereits vor Jahren die Höhen der Bußgelder bei Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern an Bahnübergängen in der Straßenverkehrsordnung angepasst. So können beim Kreuzen eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke für Fußgänger und Radfahrer bis zu 350,- Euro und für Kraftfahrer bis zu 700,- Euro Bußgeld sowie 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot drohen.
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Monia Hentschel
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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