Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Görlitz, BAB 4 (ots)
Zwei Belarussen (52, 31) und einem Georgier (41) dürfte der gestrige Sonntag möglicherweise noch eine Weile in Erinnerung bleiben. Schließlich sind die drei Männer von der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen festgenommen worden.
Gegen den 52-Jährigen, der gegen Mittag mit einem Reisebus über die Görlitzer Stadtbrücke einreisen wollte, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vor. Diesem Haftbefehl lag eine Verurteilung durch das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wegen Diebstahls und im Weiteren eine Geldstrafe zugrunde. Die dabei angeordneten 900,00 Euro als auch die Verfahrenskosten i.H.v. 77,50 Euro überwies er vor den Augen der Beamten mit seiner Geldkarte. Nachdem sich der Haftbefehl damit erledigt hatte, reiste er tatsächlich ein.
Die Einreise des 31-Jährigen sollte am Abend über die Autobahnbrücke bei Görlitz stattfinden. Dazu hatte sich der Mann mit seinem 5er BMW in die Kontrollspur eingereiht. Die Kontrollposition verließ er dann allerdings in Richtung Justizvollzugsanstalt. Bei der Überprüfung seiner Personalien war nämlich ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Göttingen ans Licht gekommen. Demnach hatte er auf einen etwa fünf Monate alten Strafbefehl des Amtsgericht Duderstadt nicht reagiert. Der Tatvorwurf lautete seinerzeit: gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Diebstahl in drei Fällen in Tateinheit mit Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses in drei Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem gemeinschaftlichem gewerbsmäßigem Diebstahl in Tateinheit mit Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Alles in allem war eine Forderung i.H.v. 10.512,25 Euro (davon 9.600,00 Euro Strafe) entstanden, deren Höhe ihn gestern überforderte.
Auch für den 41-Jährigen änderten sich die Reisepläne mit der Einreisekontrolle von einem Moment auf den anderen. Dabei standen ihm gleich zwei Haftbefehle im Wege. Den einen Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Bochum (500,00 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis), den anderen Haftbefehl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf (2.880,00 Euro ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) ausgefertigt. Weil die unmittelbare Bezahlung der Strafen auch über seinem finanziellen Limit lag, kam auch er ersatzweise hinter Gitter.
Bereits am Freitagnachmittag war ein tschechischer Bürger in der Kontrollstelle der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf festgenommen worden. Nach dem 21-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße, fahnden lassen. Fahndungsanlass war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Pirna (Erwerb, Beförderung, Verkehr oder Umgang von und mit explosionsgefährlichen Stoffen). Letztlich zückte auch dieser Verurteilte seine EC-Karte und zahlte damit die längst fälligen 281,00 Euro bei der Bundespolizei ein. Anschließend reiste er weiter.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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