Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Görlitz, BAB4 (ots)
Gestern nahmen Bundespolizisten zwei Polen fest, deren Namen zuvor auf der Fahndungsliste entdeckt wurden. Während einer der Festgenommenen (26) weiterreiste, ist der zweite Festgenommene (37) in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
Auf den 26-Jährigen trafen die Gesetzeshüter am Nachmittag in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ende des letzten Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl auf ihn ausgestellt hatte. Offensichtlich hatte der Verurteilte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Prenzlau vergessen oder versäumt, die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnete Geldstrafe zu begleichen. Letztlich hatte sich die Angelegenheit erledigt, nachdem der Mann 706,00 Euro einschließlich Verfahrenskosten zahlte.
Den 37-Jährigen kontrollierten Einsatzkräfte am Abend in Görlitz. Dabei wurde zunächst festgestellt, dass ihm die Ausländerbehörde Görlitz im September 2020 das Freizügigkeitsrecht entzogen und ihm für sechs Jahre die Einreise und den Aufenthalt ins/im Bundesgebiet verboten hatte. Zu der damaligen Entscheidung führten insbesondere zwei Verurteilungen durch das Görlitzer Amtsgericht – eine wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz, eine wegen Raubes. Eben diese beiden gerichtlichen Beschlüsse fielen dem Zgorzelecer nun abermals auf die Füße. Schließlich waren ca. 90 Tage Freiheitsstrafe und 92 Tage Restfreiheitsstrafe offengeblieben. Am Donnerstagvormittag trat er dann die Haft an. Zuvor ist gegen ihn ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz eingeleitet worden.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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