Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Stendal (ots)
Am Samstag, den 18. Juni 2022 informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn Berlin die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über einen Reisenden in einem Intercityexpress auf der Strecke von Berlin nach Stendal, welcher über keine gültige Fahrkarte verfügte. Mit Eintreffen des Zuges gegen 06:20 Uhr stand eine alarmierte Streife am Stendaler Hauptbahnhof, Bahnsteig 1 bereit. Diese sprach den 24-Jährigen an und nahm ihn für die Identitätsfeststellung mit in das Bundespolizeirevier am Bahnhof. Bei der sich anschließenden Durchsuchung kam der Tatverdächtige den Weisungen der eingesetzten Beamten nur sehr widerwillig nach. Er nahm seine Bauchtasche ab und versuchte sie hinter sich zu verstecken. Eine Nachschau in dieser brachte diversen Goldschmuck, hier 20 Armreife, drei Ringe, zwei Ketten sowie drei paar Ohrringe, zum Vorschein. Nach ersten Ermittlungen hat der Schmuck einen Gesamt-wert von circa 20.000 Euro. Zudem stellten die Einsatzkräfte eine geringe Menge vermutlich der Droge Marihuana sowie ein weißes, betäubungsmittelähnliches Pulver fest und sicher. Der junge Mann wurde zu-nehmend aggressiver und sperrte sich gegen die weitere Durchsuchung. Eine hinzugezogene Streife der Landespolizei unterstütze die Beamten vor Ort. Einen Eigentumsnachweis konnte der aus Russland stammende Mann für die Vielzahl der Schmuckstücke nicht vorweisen und gab den Beamten keine plausible Erklärung. Zudem ist er in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich wegen Diebstahlshandlungen in Erscheinung getreten. Für die Beamten stand der Straftatverdacht im Raum, dass der aufgefundene Schmuck aus möglichen Diebstahlshandlungen stammen könnte. Sie stellten diesen daher präventiv sicher. Die Ermittlungen hier-zu dauern an. Beim Verlassen der Dienststelle beleidigte der 24-Jährige einen Bundespolizisten zum Abschied dann noch mit ehrverletzenden Worten. Den Tatverdächtigen erwarten Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamten und Beleidigung.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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