Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Magdeburg (ots)
Am Dienstag, den 12. September 2023 gingen der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gleich zwei Gesuchte ins Netz:
Um 14:30 Uhr kontrollierte eine Streife einen 24-jährigen Deutschen und überprüfte seine Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei. Im Ergebnis bestand gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal. So wurde er bereits im Dezember 2021 durch das Amtsgericht Burg wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 585 Euro verurteilt. Der Zahlung von 41 Tagessätzen von insgesamt 45 Euro kam der Mann noch nach, dann blieben sie jedoch aus. Zum Strafantritt stellte er sich, trotz vorheriger Ladung, nicht. Somit erging am 30. August dieses Jahres der Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er den Restbetrag von 52 Euro begleichen konnte, durfte der Polizeipflichtige die Dienststelle anschließend als freier Mann wieder verlassen.
Nur sechseinhalb Stunden später, gegen 20:00 Uhr, sprach eine weitere Streife der Bundespolizei einen 32-jährigen Mann am Hauptbahnhof Magdeburg an. Die Abfrage seiner Personalien erbrachte das selbige Ergebnis, aber hatte einen anderen Ausgang: Es stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag. So wurde der Polizeipflichtige schon im Oktober 2019 vom Amtsgericht Magdeburg wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit wurde jedoch widerrufen, da er nicht straffrei blieb. So erging am 28. August dieses Jahres der Haftbefehl. Weiterhin ersuchte die Staatsanwaltschaft Magdeburg den aktuellen Aufenthaltsort des Polizeipflichtigen wegen anderweitiger Ermittlungen. Die Bundespolizisten eröffneten ihm ebenfalls den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen vor Ort übergaben ihn die Beamten an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt, in der er die nächsten Monate verbringen wird. Die ausschreibenden Behörden wurde über den Aufgriff der Polizeipflichtigen sowie die Einzahlung und den Verbleib durch die Bundespolizisten informiert.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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