Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Halle, Magdeburg (ots)
Am Dienstag, den 6. September 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Magdeburger Hauptbahnhof gegen 22:35 Uhr einen 37-Jährigen mit sichtbaren motorischen Ausfallerscheinungen. Bei der Befragung händigte dieser den Beamten freiwillig ein Plastik-Ei mit betäubungsmittelähnlicher Substanz, vermutlich Speed, aus seiner Hosentasche sowie eine gleichermaßen gefüllte Schraubdose aus seinem Rucksack, aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Deutsche gleich zweifach von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Zuerst hatte ihn das Amtsgericht Magdeburg bereits im Juni 2019 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 400 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Im August 2020 folgte eine weitere Verurteilung durch selbiges Amtsgericht, wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu 400 EUR Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Da der Mann bisher weder die offenen Forderungen beglichen, noch sich dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung, gestellt hatte, ergingen die Haftbefehle am 20. und 22. August 2022. Fast zeitgleich, am 6. September 2022 gegen 23:00 Uhr, erfolgte die Kontrolle eines 60-Jährigen im Hauptbahnhof Halle. Auch die Überprüfung seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Der Deutsche wurde im September 2020 vom Amtsgericht Bernburg wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel in Tateinheit mit dem Führen verbotener Waffen zu 450 EUR Geldstrafe oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteil. Auch er hatte weder den geforderten Betrag beglichen, noch sich dem Strafantritt gestellt und wurde somit seit Januar 2021 per Haftbefehl gesucht. Beide Männer wurden festgenommen und zur jeweiligen Dienststelle der Bundespolizei verbracht. Ihnen wurden die Haftbefehle eröffnet. Der 60-Jährige konnte den geforderten Betrag sofort selbst begleichen und die Hallenser Dienststelle wieder verlassen. Der 37-Jährige wurde mit der Zahlung der offenen Forderung durch seinen Vater vor einer Inhaftierung bewahrt. Er konnte die Magdeburger Dienststelle nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen mit einer neuen Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ebenfalls verlassen. Die jeweiligen ausschreibenden Behörden wurden darüber in Kenntnis gesetzt.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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