Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Magdeburg (ots)
Am Donnerstag, den 7. April 2022 informierte gegen 10:40 Uhr eine aufmerksame Zugbegleiterin die Bundespolizei über ein herrenloses Gepäckstück, welches ihr auf Bahnsteig 7/8 des Magdeburger Hauptbahnhofes aufgefallen war. Der schwarze Rucksack befand sich auf einer Sitzgelegenheit in der Nähe des Snackautomaten. Zwei Streifen der Bundespolizei begaben sich umgehend zum Ereignisort. Da sowohl Nachfragen bei den Reisenden, als auch durchgeführte Lautsprecherdurchsagen ergebnislos blieben, wurden die Bahnsteige 7 und 8 sowie die betroffenen Gleise 7 bis 9 gesperrt und der Sprengstoffspürhund Nike angefordert. Dieser kam nach Ankunft am Hauptbahnhof gegen 11:10 Uhr gemeinsam mit seinem Diensthundeführer zum Einsatz. Nike spürte den Nahbereich um das Gepäckstück sowie den Rucksack selbst ab. Kurz darauf konnte sein Diensthundeführer Entwarnung geben, da der Hund kein sprengstofftypisches Anzeigeverhalten zeigte. Daraufhin wurde der Rucksack geöffnet. In ihm befanden sich diverse Schriftstücke, die auf einen Besitzer schließen ließen. Die Strecke konnte gegen 11:20 Uhr wieder freigegeben werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen meldete sich ein 21-jähriger Mann in den Diensträumen der Bundespolizei am Hauptbahnhof und gab an, seinen Rucksack auf dem Bahnsteig 7/8 vergessen zu haben. So sei er zuvor in den Zug gestiegen, das Fehlen seines Gepäckstückes hatte er jedoch erst bei dem Ausstieg an seinem Zielort festgestellt. Der junge Mann konnte seinen Rucksack beschreiben. Zudem stimmten die Personalien mit den Schriftstücken, welche im Rucksack gefunden wurden, überein. Der 21-Jährige wurde nochmals eindringlich belehrt und konnte anschließend die Diensträume samt Rucksack wieder verlassen. Da es immer wieder zu derartig gelagerten Sachverhalten kommt, appelliert die Bundespolizei erneut an alle Fahrgäste, das eigene Reisegepäck ständig im Blick zu behalten, bei sich zu führen und ganz besonders darauf zu achten. Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es sonst, wie im aktuellen Fall beschrieben, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme des Verursachers kommen. Durch die zwanzigminütige Gleissperrung kam es bei zwei Zügen aus dem Nahverkehr zu insgesamt 21 Minuten Verspätung.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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