Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Magdeburg, Stendal (ots)
Am Sonntag, den 12. November 2023 fand um 13.30 Uhr die Spielbe-gegnung der 2. Bundesliga, 1. FC Magdeburg – Hansa Rostock in der Landeshauptstadt Magdeburg statt. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen und in den Zügen war die Bundespolizei verstärkt im Einsatz. Insgesamt nutzten 1600 Anhänger des 1. FC Magdeburg die Reisemittel der Deutschen Bahn. Von den Gästefans waren es 240 Personen.
Bereits in der Anreisephase musste die Bundespolizei gleich mehrere Ermittlungsverfahren einleiten: Während des Haltes der S-Bahn, welche aus Wittenberge kam, versuchte ein 24-jähriger Rostocker Anhänger am Hauptbahnhof Stendal gegen 10:00 Uhr einem sich im Zug befindlichen Bundespolizisten, der die Gästefans begleitete, die Mütze zu entwenden. Dies wurde unterbunden und der Deutsche vorläufig festgenommen. Hierbei beleidigte er die Einsatzkräfte mit ehrverletzenden Worten, drohte ihnen Gewalt an und leistete Widerstand. Die entsprechenden Strafanzeigen folgten.
Sein 22-jähriger, deutscher Kompagnon versuchte ihn anschließend zu befreien. Auch er widersetzte sich der Festnahme und erhält dafür Strafanzeigen wegen Gefangenenbefreiung und Widerstandes gegen Voll-streckungsbeamte. Auch ihm sprachen die Bundespolizisten die Fest-nahme aus. Die Tatverdächtigen sahen das Fußballspiel nicht und wur-den für alle strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg genommen. Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten bei beiden Personen noch eine drogenähnliche Substanz, vermutlich Kokain und beschlagnahmten dies. Entsprechend folgten weitere Strafanzeigen wegen Verstößen ge-gen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Rahmen der Abreisephase versuchte ein 50-jähriger Heimfan gegen 17:00 Uhr im Hauptbahnhof Magdeburg eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Als ihm dies nicht gelang, beschüttete er mehrere Einsatzkräfte mit Bier, welches er in einem Plastikbecher bei sich führte. Den Deutschen erwarten Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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