Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Stendal (ots)
Einen kuriosen Sachverhalt erlebten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Stendal gleich Anfang des neuen Jahres: Am Freitagmittag, den 6. Ja-nuar 2023 klingelte ein 29-jähriger Mann auf dem Bundespolizeirevier und wollte von den Bundespolizisten wissen, ob derzeit etwas gegen ihn vorliegt. Die Überprüfung seiner Personalien in dem Fahndungssystem der Polizei ergaben dann gleich zwei Einträge: Zum einen ersuchte die Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach aufgrund von Ermitt-lungen wegen Leistungserschleichung nach dem aktuellen Aufenthaltsort des polnischen Staatsangehörigen. Zum anderen hatte die Staatsanwalt-schaft Fulda bereits im Dezember 2021 einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann ausgestellt. Demnach wurde er im Juni 2021 durch das Amtsgericht Fulda ebenfalls wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe beglich und zudem un-bekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten und nahmen ihn fest. Da er auch zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage war, die geforderten 750 Euro zu zahlen, wurde er an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Hierüber wur-den beide Staatsanwaltschaften schriftlich unterrichtet.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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