Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
Pasewalk / Pomellen (ots)
Am späten Freitagnachmittag wurde im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrolle ein 44jähriger polnischer Staatsangehöriger als Mitreisender in einem Kfz aus Polen kommend kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1740,00EUR und 320,11EUR Kosten durch Dritte bei der Polizeiinspektion Cham ersparte ihm 58 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Samstag gegen 17:00 Uhr ebenfalls auf der BAB 11 Pomellen aus Polen kommend, wurde ein 46jähriger Rumäne kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahls. Nach Zahlung der Geldstrafe von 4500,00EUR und 77,50EUR Kosten ersparte er sich 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und konnte gegen 21:30 Uhr seine Reise fortsetzen.
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Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Lars Petersen
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
„Bundespolizei See“, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
–
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
– die bahnpolizeilichen Aufgaben
– die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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