BPOLI S: 19-jähriger Taschendieb erneut festgestellt, Bundespolizei berichtete …

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Bundespolizeiinspektion Stuttgart

Stuttgart (ots)

Stuttgart: Der bereits am Mittwoch (30.11.2022) auffällig gewordene vermeintlich 19-jährige Taschendieb, welcher im ICE von Mannheim nach Stuttgart eine schlafende Frau bestohlen hatte, schlug gestern erneut zu.

Zivilkräfte der Bundespolizei wurden gestern gegen 11:30 Uhr auf den 19-jährigen Marokkaner aufmerksam, als dieser insgesamt dreimal versuchte, Reisende zu bestehlen. Hier verfolgte er im ersten Fall am Querbahnsteig am Hauptbahnhof Stuttgart eine 64 Jahre alte Frau während des Gleiswechsels und versuchte, etwas aus ihrem Rucksack zu nehmen. Der Beschuldigte öffnete den Rucksack schon zur Hälfte, als die Reisende dies bemerkte und der Täter sich daraufhin unerkannt entfernte. Im zweiten und dritten Fall öffnete der Taschendieb den Rucksack einer 37-Jährigen sowohl beim Einsteigen als auch beim Aussteigen aus einem ICE. Auch hier wurde er bei seinen Tathandlungen unterbrochen und ließ schließlich von ihr ab. Im vierten Fall wurde der Beschuldigte offensichtlich unvorsichtig. Hier begab er sich in einen abfahrbereiten ICE und setzte sich auf einen Sitzplatz in der Nähe eines abgestellten Rucksacks. Als der Täter ihn öffnete und begann, darin nach Wertgegenständen zu suchen, wurde dieser durch die 30-jährige Rucksackbesitzerin und eine Zeugin auf frischer Tat ertappt. Den Zivilkräften der Bundespolizei gelang es den Täter festzunehmen. Bisherigen Ermittlungen zufolge hatte der 19-jährige Marokkaner am vergangenen Mittwoch (30.11.2022) falsche Personalien gegenüber der Bundespolizei angegeben. In einer veröffentlichten Pressemitteilung vom 01.12.2022 berichtete man von einem 17-jährigen Algerier, welche eine schlafende im ICE bestohlen hatte. Es stellte sich heraus, dass es sich hier um einen polizeibekannten 19-jährigen Marokkaner handelt. Der Beschuldigte wurde heute dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser entschied, dass er seine Haft noch heute in der Justizvollzugsanstalt antreten muss.

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Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, Koffer und Handgepäck nie unbeaufsichtigt stehen zu lassen und Bargeld, EC- und Kreditkarten am Körper mit sich zu führen. Taschen- und Gepäckdiebe nutzen immer wieder die Unaufmerksamkeit von Reisenden aus, um Diebstähle zu begehen.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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