Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Stuttgart (ots)
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (11.04.2024) hat ein alkoholisierter 23-Jähriger die Notbremse einer S-Bahn ohne einen hierfür erforderlichen Rechtfertigungsgrund am Haltepunkt Stuttgart-Nord gezogen.
Der mit über 2,4 Promille alkoholisierte Reisende war am heutigen Donnerstag gegen 00:30 Uhr zunächst mit einer S-Bahn der Linie S4 in Richtung Marbach (Neckar) unterwegs, als er aus bislang unbekannten Gründen am Haltepunkt Stuttgart-Nord die Notbremse des Zuges betätigt haben soll. Da er hierfür bisherigen Ermittlungen zufolge keinen erforderlichen Rechtfertigungsgrund vorweisen konnte, informierte das Zugpersonal die Bundespolizei über den Vorfall. Alarmierte Einsatzkräfte konnten den afghanischen Staatsangehörigen noch im Zug antreffen und einer Kontrolle unterziehen. Da sich der Mann aggressiv gegenüber den Beamten verhielt, musste er kurzzeitig gefesselt werden, konnte seinen Weg nach Abschluss der Maßnahmen jedoch fortsetzen. Den 23-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Notbremsen nur mit einem entsprechenden Rechtfertigungsgrund gezogen werden dürfen und ein Missbrauch strafbar ist.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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