Brutal ! – Gewissensloser Landwirt vergast auf extrem kaltblütige Art streng geschützte Maulwürfe

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Beeki / Pixabay Maulwurf Symbolbild

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Landwirt aus Kreis Pfaffenhofen vergast auf extrem kaltblütige Art streng geschützte Maulwürfe – PETA erstattet Anzeige und verlangt harte Bestrafung

Rohrbach / Stuttgart, 20. Dezember 2019 – Das Gas ließ den Maulwürfen keine Überlebenschance: Ein Landwirt aus Rohrbach im Kreis Pfaffenhofen hat offenbar vorsätzlich mehrere Maulwürfe getötet. Der Mann leitete Abgase in den Bau der Tiere und brachte so skrupellos zahlreiche von ihnen ums Leben. Da es sich bei Maulwürfen um eine besonders geschützte Tierart gemäß Bundesartenschutzverordnung handelt, hat PETA nun Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, wegen Rohheit und dem Zufügen erheblicher Leiden und Schmerzen sowie wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz erstattet und fordert eine harte Strafe für den Täter.

„Die Brutalität des Landwirtes muss geahndet werden. Die Tötung von artengeschützten Maulwürfen durch den Landwirt in Rohrbach ohne vernünftigen Grund beweist ein völlig fehlendes Unrechtsbewusstsein“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA. „Wir erwarten eine harte Bestrafung. Zudem muss überprüft werden, ob der Mann seine Landwirtschaft zuverlässig und unter Beachtung gesetzlicher Notwendigkeiten betreibt. Wer solch eine kaltherzige Tat begeht, bietet keine Gewähr dafür.“

Der Landwirt, der auch Jäger ist, vergiftete die Maulwürfe, indem er absichtlich Abgase seines Traktors in den Bau der Tiere leitete und den Zugang so abdichtete, dass die Gase ohne Verluste in die Wohnbehausung zahlreicher Maulwürfe gelangten. Nicht ohne Grund stehen Maulwürfe unter Artenschutz und dürfen nicht getötet werden. Die fleißigen Tiere sind Freunde eines jeden Gärtners: Sie schützen angebautes Gemüse vor Kleintieren und helfen durch die Auflockerung des Bodens den Wurzeln bei der Nährstoffaufnahme – die Tunnel wirken wie eine Drainage. Die Anwesenheit eines Maulwurfes bedeutet in aller Regel, dass der Erdboden gesund ist.

Rechtliche Betrachtung
Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt es, wildlebenden Tieren geschützter Arten wie dem Maulwurf nachzustellen, sie zu verletzen oder zu töten – ein Verstoß gegen das Gesetz kann ein Bußgeldverfahren in empfindlicher Höhe zur Folge haben. Weiterhin verbietet das Gesetz, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Wildtierarten zu beschädigen oder zu zerstören. Wird ein vorsätzliches Töten der Tiere bewiesen, droht zudem ein Strafverfahren.

Maulwürfe – faszinierende Tiere schützen angebautes Gemüse
PETA weist darauf hin, dass sich Maulwürfe entgegen der weitverbreiteten Annahme nicht von Pflanzen oder deren Wurzeln ernähren, sondern von Schnecken, Engerlingen, Raupen, Schnakenlarven und gelegentlich von kleinen Mäusen. Außerhalb der Paarungszeit vertreiben Maulwürfe zudem Wühlmäuse, die ihr Tunnelsystem nutzen, aus dem Gemüsegarten. Die Einzelgänger graben sich pro Stunde bis zu sieben Meter weit durch die Erde und errichten Nahrungsgänge, die wiederum zu ihrer etwas tiefer liegenden Nestkammer führen. In diesen Kammern ruhen sie, lagern ihre Nahrung und ziehen ihre Jungen auf.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen
PETA50plus.de/maulwurf-nicht-vertreiben 

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Quelle : PETA.de
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