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Die beiden Bebauungspläne 4-76 Heidelberger Platz) und 4-79 VE (Halemweg 17, 19) liegen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung aktuell zur Einsichtnahme aus. In beiden Fällen besteht nach § 3, Abs. 1 des Baugesetzbuchs die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen oder Stellungnahmen abzugeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung miteinfließen.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de