++ BUND Ökotipp-Reihe zur Fastenzeit „Mehr vom Guten“: Mehrweg to-go statt Einweg …

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++ BUND Ökotipp-Reihe zur Fastenzeit "Mehr vom Guten": Mehrweg to-go statt Einweg ...


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BUND Ökotipp-Reihe zur Fastenzeit „Mehr vom Guten“ vom 15. Februar 2023

Mehrweg to-go statt Einweg für die Tonne

  • Bei jeder Außer-Haus-Mahlzeit Mehrweg nutzen

  • Betriebe bitten, das Mehrweg-Angebot gut sichtbar zu platzieren

  • Behörden informieren, wenn kein Mehrweg angeboten wird

Berlin. Seit dem 1.Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Das bedeutet, dass bestimmte Restaurants, Supermärkte, Imbisse und Kioske seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen anbieten müssen. In der Umsetzung hinken viele Anbieter aber hinterher. Janine Korduan, BUND-Expertin für Kreislaufwirtschaft erklärt, was Sie als Verbraucher*in tun können, damit Mehrweg endlich zum Standard wird.

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Mehrwegangebotspflicht
für Verbraucher*innen
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Janine Korduan: „Alle Imbisse, Kioske, Restaurants und Frischetheken in Supermärkten mit mehr als fünf Beschäftigten oder einer Verkaufsfläche, die größer als 80 Quadratmeter ist, müssen seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anbieten. Auch kleinere Filialen größerer Ketten sind hierzu verpflichtet. Damit sich Mehrweg im Handel durchsetzt, ist es wichtig, als Kund*in danach zu fragen und das Angebot zu nutzen. Recyclebare Verpackungen sind keine gute Alternative zu Mehrweg. Denn bei jedem Recyclingvorgang gehen jede Menge Energie und Material verloren. Hinzu kommt, dass nur etwa 30 Prozent des Plastiks in Deutschland recycelt wird. Einwegverpackungen zum Mitnehmen werden von den Kund*innen oft in öffentlichen Mülltonnen entsorgt. Deren Inhalt endet aber grundsätzlich vollständig in der Verbrennung. Auch bei Aluminium, Einweg-Glas und Papier sind die Umweltbilanzen sehr schlecht. Nur Mehrweg ist echter Ressourcen- und somit Klimaschutz.

Welche Rechte habe ich als Kund*in?

Janine Korduan: „Mehrweg darf nicht teurer oder zu schlechteren Konditionen als Einweg angeboten werden. Betriebe, die nicht unter die Angebotspflicht fallen, da sie sehr klein sind und wenige Mitarbeitende haben, müssen zumindest selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Die Pflicht gilt für alle, die Essen in Plastikverpackungen oder in Papierverpackungen mit Kunststoffüberzug anbieten sowie für alle Getränkebecher, egal aus welchem Material. Als Kund*in können Sie also einen wertvollen Beitrag leisten, indem Sie Ihre eigenen Gefäße für Speisen und Getränke mitbringen und diese befüllen lassen. Letztendlich sollte die Politik aber dafür sorgen, dass überall nur noch Mehrweg angeboten werden darf.“

Was kann ich als Kund*in tun, damit es endlich mehr Mehrweg gibt?

Janine Korduan: „Regen Sie Ihre Familie, Freund*innen und Kolleg*innen dazu an, bewusst Mehrwegangebote zu nutzen. Sollten Filialen die Mehrweg-Variante eher ‚verstecken‘, verlangen Sie bessere Sichtbarkeit! Sie können außerdem Ihren Lieblingsimbiss darum bitten, sich mit anderen Cafés und Restaurants in der Umgebung abzusprechen, sodass eine unkomplizierte, kundenfreundliche Rückgabe an vielen Orten möglich ist. Sollte Ihnen das Recht auf Mehrweg gänzlich verwehrt bleiben, steht Ihnen der Gang zur jeweiligen Behörde offen. Diese können Sie informieren, wenn ein angebotspflichtiger Betrieb kein Mehrweg anbietet.“

Redaktionshinweis: Ökotipp-Reihe zur Fastenzeit „Mehr vom Guten“

Im Rahmen der Ökotipp-Reihe zur Fastenzeit „Mehr vom Guten“ gibt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Ihnen Tipps. In den nächsten Wochen erhalten Sie Interviews mit unseren Expert*innen zu folgenden Themen:

  • 22. Februar: Elektrogeräte reparieren, pflegen und gebraucht kaufen
  • 1. März: Hautpflege und Schminke ohne Schadstoffe und Mikroplastik

Wenn Sie weitere Fragen zur Reihe haben oder zusätzliche Informationen und O-Töne benötigen, melden Sie sich gerne unter presse@bund.net bei uns.

Mehr Informationen:

Gemeinsam mit dem Exit-Plastik-Netzwerk erklärt der BUND im „Scheinlösungen“-Factsheet, warum Papier, „Bio“-Plastik und Ozeanplastik keine Lösung sind: https://exit-plastik.de/fact-sheet-scheinloesungen-zu-plastikkrise/

BUND-Seite zu Aluminium-Verpackungen: https://www.bund.net/ressourcen-technik/abfall-und-rohstoffe/aluminium

Das Projekt „Essen in Mehrweg“ von BUND-Bremen, LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. und dem ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung informiert Gastronomiebetriebe über ihre Pflichten durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes bezüglich der Mehrweg-Angebotspflicht, u.a. zu Hygienevorschriften: https://esseninmehrweg.de/hygiene-mehrweg/

Der BUND Leipzig gibt gemeinsam mit der Stadtreinigung Leipzig praktische Tipps zur Mehrwegangebotspflicht für gastronomische To-go-Angebote – telefonisch, per Mail und im Newsletter: https://www.bund-leipzig.de/mehrweg/

Pressekontakt: Janine Korduan, BUND-Expertin für Kreislaufwirtschaft, Tel.: 030-27586-433, E-Mail: janine.korduan@bund.net

Veröffentlichungshinweise:

Die BUND-Ökotipps sind kostenlos zum Abdruck freigegeben.

Ein Archiv der bisher erschienenen Tipps steht im Internet unter:

www.bund.net/bund-tipps/oekotipps/

BUNDtipp abonnieren oder abbestellen:

www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/abo/

BUND-Pressestelle:

Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak

Tel. 030-27586-497 |-531 |-464 |-425 | E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

Original Quelle Presseportal.de

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