Bundespolizeidirektion München
Nürnberg (ots)
Fünf Männer haben am frühen Samstagmorgen (5. Oktober) im Nürnberger Hauptbahnhof mit Fäusten auf einen 23-Jährigen eingeschlagen und mit den Füßen getreten.
Gegen 1:30 Uhr meldete eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte der Bundespolizei eine körperliche Auseinandersetzung in der Osthalle im Nürnberger Hauptbahnhof. Vor Ort stellten die Beamten einen am Boden liegenden Deutschen sowie weitere Personen fest, die Zeugen der Auseinandersetzung waren.
Nach ersten Befragungen und sofortiger Videosichtung stellten Bundespolizisten fest, dass eine Gruppe von fünf jungen Männern den 23-Jährigen zusammengeschlagen hat. Nachdem der Mann zu Boden gegangen war wurde er von den Angreifern mit Tritten gegen den Körper traktiert. Anlass für die körperliche Auseinandersetzung soll ein Streit zwischen dem 23-Jährigen und einer Frau in der Diskothek im Nürnberger Hauptbahnhof gewesen sein.
Noch vor Eintreffen der Beamten entfernten sich die Aggressoren. Jedoch konnten vier durch eine sofortige Nahbereichsfahndung in unmittelbarer Bahnhofsnähe festgestellt werden.
Der verständigte Jour-Staatsanwalt ordnete eine Haftrichtervorführung für einen der Schläger an, da er keinen festen Wohnsitz hat. Der 24-jährige Deutsche wurde nach erfolgter Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die anderen Aggressoren durften nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle verlassen.
Der 23-Jährige erlitt durch die Schläge und Tritte leichte Verletzungen. Eine ärztliche Untersuchung im Krankenhaus lehnte er ab und verließ eigenständig die Dienststelle.
Aus eigener Veranlassung erschien am Tag darauf der fünfte der Männer zur Dienststelle der Bundespolizei in Nürnberg für eine Beschuldigtenvernehmung.
Aufgrund unklarer Wohnanschrift entschied der verständigte Bereitschaftsstaatsanwalt
auf Haftvorführung. Bis zur Vorführung wurde der 21-jährige Deutsche in die Gewahrsamszelle der Bundespolizei eingeschlossen. Dabei wehrte sich der Mann gegen die Fesselung und leistete Widerstand.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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