Bundespolizeidirektion München
Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots)
Für den tunesischen Fahrgast eines in Italien zugelassenen Reisebusses haben die Grenzkontrollen der Bundespolizei am Mittwoch (17. Mai) auf der A93 bei Kiefersfelden Konsequenzen nach sich gezogen: Auf richterliche Anordnung hin musste er ins Gefängnis. Der 27-Jährige führte zwar keine Papiere mit, seine Fingerabdrücke brachten jedoch ans Licht, dass er gleich mehrfach gesucht wurde.
Am frühen Morgen stoppten die Beamten den Bus in der Kontrollstelle und überprüften die Personalien der Insassen. Ein Mann konnte den Bundespolizisten keine Dokumente aushändigen. Er gab an, tunesischer Staatsangehöriger zu sein. Mithilfe seiner Fingerabdrücke gelang es, den Unbekannten zweifelsfrei zu identifizieren. Dabei stellte sich heraus, dass er vom Amtsgericht Freiburg (Breisgau) aufgrund von Fluchtgefahr mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach werden dem dringend Tatverdächtigen mehrere Vergehen zur Last gelegt: Illegaler Aufenthalt, Diebstahl und gewerbsmäßiger Diebstahl in fünf Fällen sowie Hausfriedensbruch. Wegen des Vorwurfs des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland hatte das Freiburger Gericht zudem angeordnet, dass der Tunesier als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren vorab 300 Euro zu zahlen habe. Ferner war das Regierungspräsidium in Freiburg wegen eines Verstoßes gegen das Asylgesetz an dem Aufenthaltsort des Migranten interessiert, der sich in der Vergangenheit offenbar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich, der Schweiz und Italien aufgehalten hatte. Vom Regierungspräsidium war darüber hinaus im Rahmen seiner Überstellung an die italienischen Behörden ein Einreiseverbot gegen ihn verhängt worden.
Da der Mann mit seiner erneuten Rückkehr in die Bundesrepublik gegen dieses Verbot verstoßen hatte, zeigte die Rosenheimer Bundespolizei den in Italien als Asylbewerber registrierten Wohnsitzlosen wegen illegaler Einreise an. Die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro konnte er nicht zahlen. Er verfügte lediglich über 4,10 Euro. Die Bundespolizei führte den Tunesier beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Dort wurde seine Untersuchungshaft bestätigt, die er noch am selben Tag in der Justizvollzugsanstalt Bernau antreten musste.
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Dr. Rainer Scharf
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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