Bundespolizeidirektion München
München (ots)
Nachdem die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I mit Lichtbildern nach zwei Tatverdächtigen einer gefährlichen Körperverletzung fahndete (Pressemitteilung 205/2022), ist es nun gelungen die beiden Männer zu identifizieren und festzunehmen.
Die Bundespolizei bittet daher die Medien, die am 20. September veröffentlichte Öffentlichkeitsfahndung samt Lichtbildern wieder zu löschen.
Am Sonntagabend (18. September) kam es am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunktes Westkreuz zu einem Angriff mit einer Bierflasche gegen einen 22-Jährigen (Pressemitteilung 203/2022), bei dem der junge Mann erhebliche Gesichtsverletzungen davontrug. Im Rahmen der Ermittlungen geriet ein 31-jähriger Bulgare aus dem nördlichen Landkreis Starnberg ins Visier der Ermittler. Der Bulgare soll jener Tatverdächtige gewesen sein, der mit der Bierflasche zuschlug. Observationsmaßnahmen erhärteten den Tatverdacht gegen den 31-Jährigen, sodass durch die Staatsanwaltschaft die Festnahme sowie eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet wurde. Gegen 22 Uhr konnten Kräfte der Bundespolizei den Tatverdächtigen in seiner Wohnung festnehmen. Weiterhin stellten sie zahlreiche tatverdachtserhärtende Beweismittel sicher. Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung konnten die Personalien des bis dahin noch unbekannten Tatbeteiligten ermittelt werden. Es handelt sich um einen 43-jährigen Bulgaren aus dem Landkreis München. Auch in dem Fall ordnete die Staatsanwaltschaft die Festnahme und eine Wohnungsdurchsuchung an. Der Mann konnte an seiner Wohnanschrift nicht angetroffen werden, stellte sich nach erfolgreicher Kontaktaufnahme jedoch den Einsatzkräften am Münchner Hauptbahnhof.
Beide Tatverdächtige wurden am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt. Für den Haupttäter ordnete das Gericht Untersuchungshaft an, sein Kumpane bleibt auf freien Fuß. Gegen beide wird wegen schwerer Körperverletzung ermittelt.
Aufgrund der veröffentlichten Bilder gingen auch Hinweise aus der Bevölkerung ein. Die Bundespolizei bedankt sich für die Unterstützung der Medien im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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