Bundespolizeidirektion München
Flughafen München (ots)
Insgesamt drei Haftbefehle haben Bundespolizisten am Montag (10. Juni) am Münchner Flughafen vollstreckt. Einer der Verurteilten konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und „landete“ im Gefängnis.
Ein 58-jähriger rumänischer Staatsangehöriger war den Bundespolizisten bei der Einreise aus New York aufgefallen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Steuerhinterziehung gesucht. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 525 Euro und die Kosten in Höhe von 81 Euro begleichen konnte, erlaubten ihm die Bundespolizisten die Weiterreise nach Rumänien.
Für einen 32-jährigen Österreicher endete die geplante Reise in die Türkei beinahe an der Grenze. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte nach ihm wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz suchen lassen. Der Strafbefehl sah eine Geldstrafe von 1.800 Euro zuzüglich Kosten von 89,50 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe vor. Da der Mann den geforderten Betrag nicht bezahlen konnte, erklärte sich schließlich sein Vater bereit, die Justizschulden zu begleichen. Erst danach stand dem Flug in die Türkei nichts mehr im Wege.
Anders erging es einem 43-jährigen Türken. Bei der Einreisekontrolle aus seinem Heimatland stellte die Bundespolizei bei dem Mann einen Fahndungstreffer fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Geldwäsche vor. Die zu vollstreckende Geldstrafe betrug 2.200 Euro zzgl. 20 Euro Strafaufschub und 1.865 Euro Wertersatzeinziehung sowie 152 Euro Kosten. Für den Fall, dass die Zahlung ausbleiben sollte wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Da der Mann den geforderten Betrag in Höhe von 4.237 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt München (Stadelheim) eingeliefert.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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