Bundespolizeidirektion München
Mittenwald / Garmisch-Partenkirchen (ots)
Die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei hat in Mittenwald einen gesuchten Pakistaner festgenommen. Der 32-Jährige konnte sich nicht ausweisen. Wie sich herausstellte, lagen gleich mehrere Haftbefehle gegen den Mann vor. Er wurde am Sonntag (28. August) ins Gefängnis eingeliefert. Dort wird er voraussichtlich bis Februar 2023 bleiben müssen.
Bei der Grenzkontrolle in einer Regionalbahn aus Österreich war der pakistanische Staatsangehörige nicht in der Lage, einen Pass oder Ausweis auszuhändigen. Wegen seines offenkundig illegalen Einreiseversuchs wurde seine Zugreise am Mittenwalder Bahnhof beendet. Mithilfe von anderen Dokumenten, die der Mann mitführte, konnten die Bundespolizisten dessen Personalien nachvollziehen. Wie sich bei der Überprüfung seiner Daten herausstellte, war die Justiz wegen verschiedener Fälle am Aufenthaltsort des Pakistaners interessiert. Zum einen ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft gegen ihn aktuell wegen Leistungserschleichung. Zum anderen war er bereits in der Vergangenheit wegen eines solchen Delikts vom Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, ersatzweise zu einem 40-tägigen Freiheitsentzug verurteilt worden. Wegen eines früheren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte er ferner noch eine Restgeldstrafe von 72 Euro oder stattdessen sechs Tage Haft offen. Darüber hinaus sah das Amtsgericht in München wegen einer von ihm begangenen illegalen Einreise die Zahlung von 1.800 Euro vor. Für den Fall fehlender finanzieller Möglichkeiten war auf richterliche Entscheidung hin eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen festgelegt worden.
Der Pakistaner konnte nach seiner Festnahme die bestehenden Justizschulden in Höhe von insgesamt 2.472 Euro nicht begleichen. Daher wurde er zur Verbüßung der zusammengerechnet 166 Tage Ersatzhaft in die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen eingeliefert. Während seines Gefängnisaufenthalts wird er sich wohl noch mit einem Verfahren wegen versuchter illegaler Einreise auseinanderzusetzen haben. Unmittelbar nach seiner Haft wird er Deutschland aller Voraussicht nach gleich wieder verlassen müssen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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