Bundespolizeidirektion München
Lindau (ots)
Am Donnerstag (19. Januar) hat die Bundespolizei einen libyschen Staatsangehörigen in Zurückschiebungshaft eingeliefert. Der Mann hatte am Vortag zweimal versucht, unerlaubt mit dem Zug nach Deutschland zu reisen. Dabei führte der 30-Jährige eine kleine Menge Drogen bei sich und beleidigte die Beamten.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Mittwochmittag (18. Januar) am Bahnhof Lindau-Reutin die Reisenden eines Eurocity-Zuges aus Begrenz. Ein libyscher Staatsangehöriger, der eigenen Angaben zufolge zu seinem Bruder nach Ravensburg reisen wollte, war gänzlich ausweislos. Die Beamten fanden bei der späteren Durchsuchung des Mannes anstatt Reisedokumente nur eine kleine Menge Cannabis auf.
Die Bundespolizisten zeigten den 30-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an und wiesen den Migranten am späten Nachmittag nach Österreich zurück.
Nur etwa zwei Stunden später trafen die Bundespolizisten den ausweislosen Libyer erneut am Bahnhof Lindau-Reutin an. Dieses Mal war der Migrant mit der S1 eingereist. Die Beamten ermittelten, dass sich der 30-Jährige bereits unter anderen Personalien in der Schweiz im Asylverfahren befindet. Bei den schweizerischen Behörden ist der Mann jedoch als Tunesier bekannt. Ebenso war der Nordafrikaner bereits in Frankreich mit diesen tunesischen Personalien registriert worden.
Während der anschließenden Anzeigenbearbeitung wegen unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthaltes beleidigte der Mann einen der Beamten als „Rassisten“. Der Libyer erhielt weitere Anzeige wegen Beleidigung.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten musste der Migrant eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Schweizer Franken hinterlegen.
Die Bundespolizisten führten den Beschuldigten am Donnerstag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn am Abend in Zurückschiebungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein. Weiterhin wurde gegen den 30-Jährigen ein vier Jahre gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik verfügt.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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